INDIVIDUELLE AUSBILDUNG & WEITERBILDUNG
Ausbildung Fachkunde zum Freimessen
In allen Bereichen, in denen eine Feststellung der Gaskonzentration vor Arbeitsbeginn, die sogenannte Freimessung („Gasmessung“), erforderlich ist, muss die Person, die erforderliche Fachkunde zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 / DGUV Regel 113-004 bzw. TRGS haben und diese durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten.
Die Fachkunde zum Freimessen kann ich über einen oder mehrere Bereiche erstrecken und es sind eventuell eine Kombination dieser Fachbereiche nötig.
In diese Unterkategorien wird z.B. die Fachkunde zum Freimessen unterteilt:
Unterscheidung der Fachkunde zum Freimessen, nach:
- Behälter, Silos, Schächte und enge Räumen
- Ex-Bereiche | Explosionsgefährdete Bereiche
- Nach Auslösung einer Gaslöschanlage
- Begaste Container
- Messung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)
- Messung an und in Gasleitungen | Gasfreiheit | Leckage-Suche
- Nach Austritt von Gefahrstoffen in Gebäuden