INDIVIDUELLE AUSBILDUNG & WEITERBILDUNG
Ausbildung Fachkunde zum Freimessen
In allen Bereichen, in denen eine Feststellung der Gaskonzentration vor Arbeitsbeginn, die sogenannte Freimessung, erforderlich ist, muss die Person, die erforderliche Fachkunde zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 / DGUV Regel 113-004 bzw. TRGS haben und diese durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten.