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Rettung und PSA gegen Absturz
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und die Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA g.A.) unterliegen zahlreichen Regeln und Gesetzen (z.B. PSA Benutzerverordung), welche von deren Anwendern als sog. “Bringschuld” vorausgesetzt werden. Um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Nutzer gewährleisten zu können und Arbeitgeberpflichten abzudecken, bieten wir Ihnen Schulungen bezüglich der “Handhabung von PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198 – PSA g. A.” sowie die „Rettung aus der PSA g.A. nach DGUV R 112-199“ nach dem aktuellen Stand der Regeln und der Technik (ehem. BGR 198 und BGR 199).