individuelle Ausbildung & Weiterbildung

Prüfung von tragbaren Gasmessgeräten

Um die sicher Funktion von Gasmessgeräten und Gaswarngeräten sicher zustellen, sind regelmäßige und Arbeitstägliche Prüfungen notwendig. Für die unterschiedlichen Prüfungsstufen muss das Personal entweder als unterwiesene Person oder als Qualifiziertes Fachpersonal ausgebildet sein und sich regelmäßig weiterbilden.

  • Unterwiesene Person für Gasmessgeräte nach T021/T023

    Ausbildung & Nachschulung für Personen die als Qualifiziertes Fachpersonal, die Funktionskontrolle (Kalibrierung) gemäß DGUV Information 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023) durchführen sollen.

  • Qualifiziertes Fachpersonal für Gasmessgeräte nach T021/T023

    Seminar zum Unterwiesenen Personal für den Anzeigetest (Bump-Test) & Sichtkontrolle gemäß DGUV I 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023) für tragbare Gesmessgeräte.

  • Befähigte Person | Systemkontrolle für Gasmessgeräte T021/T023

    Seminar für die Fachkunde um die jährliche Geräteprüfung gemäß DGUV Information 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023), die sogenannte Systemkontrolle, als befähigte Person durchführen zu können.