Prüfen von Gaswarngeräten & Gasmessgeräten in der Feuerwehr – NEUE Regelung T021 & T023

NEUE Fassung 2023 – DGUV Information 213-056 & 213-057/ T 021 & T 023 – Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Sauerstoff und giftige Gase

  • NEUE Version der DGUV Information 213-056 (T 021)

  • NEUE Version der DGUV Information 213-057 (T 023)

  • Prüfung von Gasmessgeräten / Gaswarngeräten bei der Freiwilligen Feuerwehr

  • Qualifikation für Anwendung und Prüfung

NEUE Fassung Oktober 2023 – Stand: Oktober 2023

DGUV Information 213-056 / T021 – Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/ Dämpfe und Sauerstoff (Merkblatt BG-RCI T 021)
und
DGUV Information 213-057 / T023 – Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (Merkblatt BG-RCI T 023)

Egal wie man sie nennt, ob Gasmessgerät, Gaswarngerät, Gasspürgerät, Ex-Meter, Ex/Ox-Meter, ob Eingasmessgerät oder Mehrgasmessgerät, Wartungsfrei Geräte die nur eine Laufzeit von 2 oder 3 Jahren haben.
ALLE die Gasmesssysteme, auch wenn sie in der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Rettungsdienst oder THW) müssen funktionieren und sind daher gemäß dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln zu regelmäßig zu prüfen.

Dieser Sandart wird in der DGUV T021 und DGUV T023 beschrieben und gilt als Maßstab für alle in Deutschland verwendeten Gasmesssysteme, auch wenn in der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers nicht’s davon steht.