FBFHB-020 der DGUV – NEU Stand: 07.02.2025 

NEU Stand: 07.02.2025
Verfahrensweise zur Kontrolle von tragbaren Gaswarn- und Gasmessgeräten bei ehrenamtlichen Einsatzkräften

  • Gemäß der neuen DGUV Information 213-056 (T 021)

  • Gemäß der neuen DGUV Information 213-057 (T 023)

  • Prüfung von Gasmessgeräten / Gaswarngeräten bei der Freiwilligen Feuerwehr

  • Qualifikation für Anwendung und Prüfung

Verfahrensweise zur Kontrolle von tragbaren Gaswarn- und Gasmessgeräten bei der Feuerwehr, THW und Rettungsdienst
NEUE Fassung 07.02.2025

Egal wie man sie nennt, ob Gasmessgerät, Gaswarngerät, Gasspürgerät, Ex-Meter, Ex/Ox-Meter, ob Eingasmessgerät oder Mehrgasmessgerät, Wartungsfrei Geräte die nur eine Laufzeit von 2 oder 3 Jahren haben.
ALLE die Gasmesssysteme, auch wenn sie in der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Rettungsdienst oder THW) müssen funktionieren und sind daher gemäß dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln zu regelmäßig zu prüfen.

Dieser Standard wird in der DGUV T021 und DGUV T023 beschrieben und gilt als Maßstab für alle in Deutschland verwendeten Gasmesssysteme, auch wenn in der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers nicht’s davon steht.

Für die freiwilligen Einsatzkräfte wurde dies zusammengefasst in der überarbeiteten Ausgabe, Stand: 07.02.2025 zusammengefasst und konkretisiert:

Verfahrensweise zur Kontrolle von tragbaren Gaswarn- und Gasmessgeräten bei ehrenamtlichen Einsatzkräften – FBFHB-020

Diese Regelungen stammen aus der DGUV Information 213-056 / T021 – Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/ Dämpfe und Sauerstoff (Merkblatt BG-RCI T 021) und DGUV Information 213-057 / T023 – Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz (Merkblatt BG-RCI T 023).